Doppelnamen: Der Ehepartner, dessen Geburtsnahme nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, kann durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten einen Doppelnamen führen. Beispiel: Name der Frau: Maier Julia Name des Mannes: Müller Thomas es wird der Ehename Müller gewählt, dann bleibt Thomas Müller, Thomas Müller. Julia Maier kann es sich jedoch jetzt aussuchen: Julia Müller, Julia Müller-Maier oder Julia Maier-Müller. Wird die Erklärung zur Doppeltennahmensführung widerrufen, dann kann sich Julia nicht mehr zurück zu Maier sondern bleibt Müller. Bei einer Scheidung, kann jedoch der Geburtsname bei Maier wieder angenommen werden.