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|  » Home » Formalien » Namensführung Namenswahl vom Ehepaar
Die Wahl der Qual, so manches Brautpaar ist schon fast an der Namenswahl gescheitert.
Ehepaar
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Man kann wie früher den Geburtsnahme des Mannes annehmen
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oder man nimmt den Namen der Frau an.
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wenn Sie sich gar nicht entscheiden können, kann auch jeder seinen Namen behalten. Dies kann später jederzeit geändert werden.
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Doppelnamen: Der Ehepartner, dessen Geburtsnahme nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, kann durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten einen Doppelnamen führen. Beispiel: Name der Frau: Maier Julia Name des Mannes: Müller Thomas es wird der Ehename Müller gewählt, dann bleibt Thomas Müller, Thomas Müller. Julia Maier kann es sich jedoch jetzt aussuchen: Julia Müller, Julia Müller-Maier oder Julia Maier-Müller. Wird die Erklärung zur Doppeltennahmensführung widerrufen, dann kann sich Julia nicht mehr zurück zu Maier sondern bleibt Müller. Bei einer Scheidung, kann jedoch der Geburtsname bei Maier wieder angenommen werden.
Namen der Kinder:
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Bei Kindern gibt es keine Doppelnamen hier gilt der gemeinsame Ehenahmen
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Sollte beide Ehepartner ihren Geburtsnamen behalten haben, dann erhalten die Kinder entweder den Namen des Ehemannes oder der Ehefrau
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