
Im ganzen Stress der Hochzeitsvorbereitung, sollten Sie sich die nötige Zeit nehmen, über eine wichtige Fage nachzudenken: Wie wollen Sie es mit den Finanzen und Vermögenswerten in Ihrer Ehe halten, welchen Güterstand wollen Sie wählen?

Wenn Sie sich nicht anders entscheiden, dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Hat dieser seinerseits im gleichen Zeitraum 20.000,- selbst erwirtschaftet, bekommt er nur noch 10.000,-
Gütergemeinschaft ist heute kaum noch verbreitet. Sie muss per Ehevertrag vereinbart und noteriell bestätigt werden.
Bei einer Scheidung bekommt jeder Partner die Hälfte des Vermögens.
Bei der Gütertrennung ändert sich im Vergleich zu den Vermögensverhältnissen vor der Ehe nicht viel. Gütertrennung eignet sich für Ehepaare bei denen ein Partner ein Unternehmen besitzt für das er haftet.
Bei der Gütertrennung wird alles, was die Partner in die Ehe einbringen, im Detail aufgelistet. Die Vermögensaufstellung muss während der Ehe immer auf den laufenden Stand gebracht werde ist sehr aufwendig. Im Falle einer Scheidung behält jeder sein eigenes Vermögen, es gibt kein Zugwinnausgleich.
Ein Ehevertrag ist vorallem dann interessant, wenn zumindest ein Partner selbständig oder vermögend ist.
In einem notariellen Ehevertrag kann im Prinzip alles festgeschrieben werden, was nicht rechts-oder sittenwidrig ist.
Wenn möglich sollte der Vertrag Regelungen über den Güterstand, die Eigentumverhältnisse, den Unterhalt, die Altersversorge und Scheidungsmodalitäten beinhalten.